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Mehrwertsteuersenkung auf 16% – das müssen Sie bei der Änderung in SAP Business ByDesign beachten

Im Rahmen des umfassenden Konjunkturpakets der Bundesregierung soll die Mehrwertsteuer für einen begrenzten Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 für den Regelsteuersatz von 19% auf 16% und für den ermäßigten Steuersatz von 7% auf 5% gesenkt werden.

Die geänderten Steuersätze können in SAP Business ByDesign zusammen mit dem Gültigkeitszeitraum in der Konfiguration erfasst werden. Für einen nahtlosen Übergang empfiehlt es sich, die Änderungen schon jetzt zu konfigurieren. Dadurch stellen Sie sicher, dass Rechnungen abhängig vom Rechnungsdatum den regulären oder gesenkten Mehrwertsteuersatz enthalten.

Änderungen des Steuersatzes können direkt im SAP Business ByDesign erfasst werden

Im Work Center Betriebswirtschaftliche Konfiguration können Sie die Einträge als Sofortige Änderung vornehmen. Für die Anpassung der Steuersätze ist das Anlegen eines Änderungsprojektes nicht notwendig. Wählen Sie dafür die Aufgabe Steuer auf Lieferungen und Leistungen aus.

Änderung-Steuer-auf-Lieferungen-und-Leistungen-SAP-Business-ByDesign-1
 

Innerhalb der Aufgabe Steuer auf Lieferungen und Leistungen können Sie die Steuersatztabellen definieren, indem Sie die neuen Steuersätze mit dem entsprechenden Gültigkeitsdatum einpflegen.

Steuersatztabellen-anpassen-1
 

Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie gleich die ursprünglichen Mehrwertsteuersätze mit einem Gültig-ab-Datum ab 01.01.2021 hinterlegen. Dadurch werden die Steuersätze nach der Frist selbstständig vom System reaktiviert.

Abweichung von Kaufdatum und Buchungsdatum kann im ERP-System im Feld Steuerdatum erfasst werden

Nach erfolgter gesetzlicher Umsetzung der Senkung des Mehrwertsteuersatzes ist Folgendes zu beachten und gemäß des Einzelfalls im ERP-System zu erfassen (Angaben ohne Gewähr, bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ab):

  • Bei einer Änderung der Steuersätze ist jeweils der Steuersatz anzuwenden, der zu dem Zeitpunkt gilt, in dem der Umsatz ausgeführt wird (vgl. Abschnitt 12.1 Abs. 2 UStAE). Sie sollten den Zeitpunkt der Umsatzentstehung weder mit dem Datum des Zahlungseingangs noch dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung gleichsetzen. Die neuen Steuersätze sind somit auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 1. Juli 2020 bewirkt werden.
  • Ebenso bei der Istversteuerung von Anzahlungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 UStG) ist entscheidend, wann der Umsatz bewirkt wird. Das gilt unabhängig davon, wann die Steuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG entsteht (vgl. Abschnitt 12.1 Abs. 3 UStAE).
  • Sonderfall Teilleistungen (vgl. Abschnitt 12.1. Abs. 4 UStAE): Wenn Leistungen in wirtschaftlich abgrenzbaren Teilen (Teilleistungen) geschuldet werden, können durch die Steuersatzänderung unterschiedliche Steuersätze in Betracht kommen. Teilleistungen sind nach dem bisherigen Steuersatz zu versteuern, wenn sie vor dem Inkrafttreten der Steuersatzänderung bewirkt wurden. Auf die danach bewirkten Teilleistungen ist der neue Steuersatz anzuwenden.
  • Darüber hinaus sollten Sie sich gegebenenfalls auch mit den Änderungen im Reverse Charge Verfahren und Gutschriften im 16%-Zeitraum, die sich auf Umsätze im 19% Zeitraum beziehen, beschäftigen. Hier kann es zu Sonderfällen kommen, die separat betrachtet werden müssen.

SAP Business ByDesign ermittelt den Steuersatzes automatisch auf Basis des Steuerdatums der jeweiligen Position im Beleg, z.B. bei Kundenrechnungen standardmäßig auf dem Lieferdatum je Rechnungsposition. Wenn nötig, können Sie das Steuerdatum manuell ändern, um den korrekten Steuersatz zu ermitteln.

Rechnungsdatum-anpassen-1

Bildquelle: blogs.sap.com

 

Zur Klärung, welcher Steuersatz beispielsweise bei langlaufenden Kontrakten hinsichtlich des Leistungszeitraumes greift, kontaktieren Sie bitte Ihren Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.

Das sollten Sie jetzt beachten

  • Neue Steuerkennzeichen im ERP-System konfigurieren
  • Gültigkeit der neuen Steuersätze mit Anfangs- und Enddatum im ERP-System hinterlegen
  • Rechnungslayouts mit neuem Steuersatz anpassen
  • Die o.g. erhöhten Anforderungen an die Bestimmung von Leistungs- und Lieferzeitpunkten zu beachten
  • Bei spezifischen Anforderungen den Steuerberater konsultieren (z.B. Reverse-Charge Verfahren, Rückgabebedingungen)

Dieser Artikel zur Anpassung der Mehrwertsteuersätze für einen begrenzten Zeitraum soll Ihnen einen ersten Überblick geben. Kommen Sie bei Fragen gern auf uns zu. Wir unterstützen Sie bei der Konfiguration im SAP Business ByDesign, damit die Änderungen rechtzeitig im System aktiv werden.

Die aufgeführten Punkte orientieren sich am Umsatzsteuer-Anwendungserlass („UStAE“). Alle Angaben ohne Gewähr.